Nichttextile Teile tierischen Ursprungs

Das deutsche Textilkennzeichnungs-Gesetz wurde am 07.11.2011 durch die EU Textilkennzeichnungs-Verordnung ersetzt. Schwerpunktthema dieser Verordnung ist die Informationspflicht von Industrie und Handel. Der Verbraucher soll klar darüber informiert werden, aus welchen textilen Rohstoffen die angebotenen Textilerzeugnisse bestehen. Neu ist dabei unter anderem die Kennzeichnung von Produktbestandteilen tierischen Ursprungs. Auszug aus der VERORDNUNG (EU) Nr. 1007/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates:
Artikel 12 Textilerzeugnisse, die nichttextile Teile tierischen Ursprungs enthalten:
(1) Nichttextile Teile tierischen Ursprungs in Textilerzeugnissen sind unter Verwendung des Hinweises „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ bei der Etikettierung oder Kennzeichnung von Erzeugnissen, die solche Teile enthalten, anzugeben, wenn sie auf dem Markt bereitgestellt werden“
Nichttextile Teile tierischen Ursprungs können z.B. Lederlabels, Knöpfe aus Horn oder Perlmutt sein. In Textilerzeugnissen sind sie unter Verwendung des Hinweises „ Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ zwingend anzugeben. – Genau dieser Wortlaut ist dabei einzuhalten. Diese Vorschrift gilt nur für Textilerzeugnisse, das heißt Artikel, die mindestens zu 80% aus Textilfasern bestehen.

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Der Hinweis auf die Verwendung nichttextiler Teile tierischen Ursprungs erfolgt bei hessnatur direkt am Produkt. Im online shop und den Printmedien (Katalog) sind die Angaben zum Material bzw. zur Herstellung entsprechend ergänzt.
An der hessnatur Ware erfolgt die Kennzeichnung nichttextiler Teile tierischen Ursprungs durch einen Zusatztext direkt auf dem Pflegeetikett.


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