Die EU-Textilkennzeichnungs-Verordnung regelt die Kennzeichnungsplicht aller textilen Bestandteile und legt fest, in welcher Form und Ausführlichkeit diese den Kunden deklariert werdenmüssen. Dies war seit 1970 bereits über das Textilkennzeichnungsgesetz in Deutschland geregelt. Seit dem 11/2011 gilt eine neue EU-Textilkennzeichnungs-Verordnung(TKV). Sie gilt erstmals europaweit und regelt nun eine einheitliche Kennzeichnung für Textilien im und aus dem europäischen Raum.
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hessnatur arbeitet sehr transparent und informiert deutlich über die gesetzliche Kennzeichnungspflicht.