Auszug aus dem Infoportal „vegan.eu“: „… Vegan lebende Menschen vermeiden entsprechend nicht nur Konsum und Nutzung offensichtlicher Tierprodukte, wie Fleisch, Milch, Eier, Leder oder Wolle, sondern bemühen sich ebenfalls, nur solche Produkte zu konsumieren oder zu nutzen, deren weniger offensichtliche Inhalts- und Zusatzstoffe ebenfalls nicht aus tierischen Quellen entstammen…“ Bei der Beurteilung, ob ein Kleidungsstück vegan ist oder nicht, sollten folgende Faktoren berücksichtigt werden:
1. Angaben zur Materialzusammensetzung am Produkt - Entsprechend der EU Textilkennzeichnungs-Verordnung sind für jedes textile Produkt die Hauptmaterialien zwingend zu benennen.
2. Angaben zu weiteren Bestandteilen - Die EU Textilkennzeichnungs-Verordnung regelt auch die Kennzeichnung nichttextiler Teile tierischen Ursprungs. Das können z.B. Lederlabel, Knöpfe aus Horn oder Perlmutt sein.
3. Angaben zu Prozesschemikalien - Hier gibt es keine Berichts- oder Kennzeichnungspflicht. In den einzelnen Produktionsstufen können unterschiedliche Hilfsmittel auf tierischer Basis oder mit tierischen Bestandteilen zum Einsatz kommen. Das können z.B. eine Bienenwachsbeschichtung, Kleber oder Seifen auf der Basis von Knochen oder Tierhäuten sein.
Bei jedem Artikel und jedem verwendeten Material überprüft hessnatur entlang der gesamten textilen Kette, ob die Herstellung fest definierten ökologischen Standards entspricht. Das setzt voraus, dass die Lieferanten entsprechende Daten offenlegen. hessnatur kennzeichnet Produkte als vegan, wenn weder als Rohware noch als Hilfsmittel in der Textilherstellung tierische Produkte eingesetzt wurden.